Organisation
Der Kinderarche Sachsen e.V.
ist Träger des Christlichen Kinderhauses „Guter Hirte“ und nimmt entsprechend des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und auf Grundlage der Vereinbarung mit der Stadt Radebeul zum Betrieb der Kindertagesstätte alle rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Trägeraufgaben wahr.
Die Kinderarche vertritt das Christliche Kinderhaus nach außen.
Die Lutherkirchgemeinde
beteiligt sich im Innenverhältnis über den Beirat des Kinderhauses an der fachlichen und inhaltlichen Umsetzung und Weiterentwicklung der Konzeption des Christlichen Kinderhauses „Guter Hirte“.
Die Lutherkirchgemeinde unterstützt die Arbeit im Kinderhaus finanziell im Rahmen ihrer haushaltrechtlichen Möglichkeiten.
Der Beirat des Kinderhauses
Der Kindergartenbeirat sichert die fachlich-inhaltliche Arbeit des Kinderhauses und wirkt als dauerhaftes Bindeglied zwischen dem Christlichen Kinderhaus „Guter Hirte“, der Lutherkirchgemeinde sowie der Kinderarche. Er entscheidet über die Verwendung des vom Träger zur Verfügung gestellten Budgets, über Personalangelegenheiten und die Aufnahme von Kindern.
Entscheidungen fallen durch Mehrheitsbeschluss. Dabei haben die Kinderarche, die Lutherkirchgemeinde und der Elternrat jeweils zwei Stimmen sowie die Einrichtungsleiterin eine Stimme. Die Kinderarche und die Lutherkirchgemeinde haben Vetorecht.
Die Lutherkirchgemeinde und die Kinderarche haben die Möglichkeit, ihre Vertreter auszutauschen.
Die Vorstände der Kinderarche und der Lutherkirchgemeinde haben jederzeit das Recht, mit beratender Stimme an den Beiratssitzungen teilzunehmen.
Der Elternrat
wurde von der Elternschaft gewählt und besteht aus mindestens zwei Personen aus jeder der vier Gruppen.